Service
Support und Wartung
Unser Service und Supportdienstleistungen. Bei Problemen mit Ihrer Kasse können Sie sich unter 07133 964199 direkt mit uns in Kontakt setzen.
Wir geben unser Bestes, um Ihnen behilflich zu sein!
Das Kassengesetz fordert ab 01.01.2020:
- Aufzeichnungspflicht
jede aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall und andere Vorgänge müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. - Zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
ein elektronisches Aufzeichnungssystem muss durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, welche aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (DSFinV-K 2.0) besteht. - Meldepflicht
Anmeldung des elektronisches Aufzeichnungssystems beim zuständigen Finanzamt mit: Name des Steuerpflichtigen, Steuernummer, Seriennummer, Datum … - Belegpflicht
Beleg über den Geschäftsvorfall muss ausgestellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden